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AGB


TUM-Webdienst
50389 Wesseling .
(folgend "TUM" genannt)



1. Allgemeines
Allen, auch künftigen Lieferungen und
Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Geschäftseinkaufsbedingungen eines Kunden/Lieferanten werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich/schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden und Ergänzungen aller Verträge mit "TUM" sind unwirksam, soweit sie nicht schriftlich bestätigt worden sind.


2. Angebote und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn " TUM" eine Bestellung des Kunden schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Die Firma " TUM" behält sich vor, den Vertragsabschluß durch Erstellung des Auftrages zu bestätigen. Maße, Zeichnungen, Entwürfe, Leistungsbeschreibungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen " TUM" zumutbar sind. Bei Dienstleistungen und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können. Verkaufsangestellte von " TUM" sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. " TUM" behält sich vor, verfassungsfeindliche, pornographische oder jegliche andere Internetinhalte die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen, vom Server zu löschen oder deren Übertragung zu verweigern (bspw. durch Deaktivierung des Internetangebotes). Schadensersatzforderungen "TUM" gegenüber hieraus sind ausgeschlossen. Ist " TUM" durch solche vom Kunden gewollten Inhalte ein Schaden entstanden, ist der Kunde "TUM" gegenüber zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.

3. Kündigung und Vertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit für die Bereitstellung von Internetserverplatz beträgt zwei Monaten. Gegebenenfalls kann seitens "TUM" die Mindestvertragslaufzeit bei Vertragsabschluß auf ein Jahr angesetzt werden. Die Mindestvertragslaufzeit für die Konnektierung einer Domain (Adresse im Internet) beträgt ein Jahr. Bei einigen Domains kann der Mindestvertragslaufzeit entsprechend den Bestimmung der jeweiligen Vergabestellen (Network Information Center) höher ausfallen. "TUM" ist verpflichtet, den Kunden darauf hinzuweisen. Die Kündigungsfrist für Service- und Internetdienstleistungen beträgt für beide Vertragspartner bei einer Mindestlaufzeit von zwei Monaten einen Kalendermonat zum jeweils ersten des Folgemonats. Für Dienstleistungen mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist für beide Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf eines Jahres zum jeweils ersten des Folgemonats. Wird ein Internetkomplettpaket vor Ablauf eines Jahres, und bei Verlängerung nach Ablauf eines weiteren Jahres, gekündigt, so ist "TUM" berechtigt, die jeweilige noch ausstehende Domaingebühr entsprechend der aktuellen Preisliste anteilig einzufordern.

4. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager zzgl. Transport, Frachtversicherung und gegenüber Kaufleuten zuzüglich der jeweils in der Bundesrepublik gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abweichungen hiervon werden in den Angeboten oder Katalogen genannt. Für alle Lieferungen bleibt Lieferung per Vorkasse, oder Bahrnachnahme ausdrücklich vorbehalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Angebote bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von der Firma " TUM" genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Geldverkehrskosten etc. berechtigen " TUM" zur Preisanpassung.


5. Liefer- und Leistungszeit, Schadensersatz

5.1 Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform, Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch " TUM". Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der eigenen rechtzeitigen Belieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die " TUM" die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks etc., gleich ob diese im eigenem Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, Unterbrechung der Verfügbarkeit der Internetinhalte durch Verschulden eines Unterlieferanten, durch Serverausfall oder andere, durch " TUM" nicht zu vertretende Ursachen. In diesen Fällen kann der Kunde keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. " TUM" ist im Falle von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sollte die Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauern ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auch hierbei lassen sich keine Schadensersatzansprüche herleiten. Stellt der Kunde die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstigen zu erbringenden Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung, oder übermittelt er " TUM" die von ihm zu erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend.

5.2 Schadensersatz
Bei auf leichter Fahrlässigkeit beruhendem Verzug sind Schadensersatzansprüche wegen dieser Verzögerung und/oder wegen Nichterfüllung oder wegen nachträglicher Unmöglichkeit der Art nach auf den Wert der Lieferung/Leistung beschränkt. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bleiben von diesen Regelungen unberührt. Gegenüber Kaufleuten gilt ergänzend folgendes: Für Verzögerungen, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, haften wir für jede Woche der Verzögerung in Höhe von 0,5 % im Ganzen jedoch höchstens in Höhe von 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig ausgeliefert wurde. Sämtliche erstellten Internetseiten müssen vom Kunden abgenommen werden. Nach der Abnahme durch den Kunden und der anschließenden Publikation kann " TUM" in keiner Weise mehr für offene Mängel haftbar gemacht werden, die zu Rufschädigung, Umsatz- oder Gewinneinbußen oder ähnlichen Auswirkungen auf den Kunden führen können. Der Kunde muss sich daher vor der offiziellen Publikation seiner Internetseiten von der ordnungsgemäßen Programmierung in seinem Sinne überzeugen und dies schriftlich bestätigen. Die Haftung für versteckte Mängel wird hiervon nicht berührt. UCS haftet nicht für durch Dritte verursachte Schäden des Kunden, wie z.B. Umsatzeinbußen durch blockierte oder zusammengebrochene Internetleitungen durchleitender Provider oder Hackerangriffe auf die Internetangebote des Kunden, es sei denn, dass " TUM" grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

6. Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Kunden über, sobald die ordnungsgemäß verpackte Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Räume der Firma " TUM" verlassen hat. Auf Wunsch des Kunden können die Waren für den Transport versichert werden. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Bei Sendungen an die Firma " TUM" trägt der Versender jedes Risiko, sowie die Transportkosten. Bei unfreien Zusendungen werden wir die Annahme verweigern. Falls der Versand ohne Verschulden von " TUM" unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versendungsbereitschaft auf den Käufer über. Sobald dem Kunden die Zugangsdaten für den Zugriff auf den Internetspeicherplatz übermittelt wurden, ist dieser dafür verantwortlich, dass das Kennwort nicht in Hände Dritter gerät und vor Missbrauch geschützt wird. Er verpflichtet sich, das Kennwort nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und bei Verlust der Zugangsdaten oder Verdacht des unberechtigten Gebrauches seiner Zugangsdaten sofort den " TUM" telefonisch und schriftlich davon zu unterrichten, damit sicherheitsrelevante Modifikationen vorgenommen werden können. Weiterhin hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sein Kennwort in regelmäßigen Abständen geändert wird. Hat er nicht die Möglichkeiten, dies selbst zu erledigen, so hat er " TUM" regelmäßig aufzufordern, dies für ihn zu erledigen. Der Kunde trägt jegliche Risiken, die sich aus einer Benutzung seiner Zugangsdaten durch Dritte mit seinem Wissen ergeben.

7. Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Stehen uns wegen Nichtabnahme des Kunden Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so kann " TUM" die Auftragssumme vom Kunden als Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, uns einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Für die Nichtabnahme von geleisteten Design-, Entwicklungs- und Programmierarbeiten ist "TUM" berechtigt, die zur Auftragsbearbeitung und -abwicklung benötigte Zeit zum derzeit gültigen Stundensatz als Schadensersatz zu verlangen.

8. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, Bar, per Nachnahme, oder Abbuchung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen ohne Angabe einer Rechnungsnummer werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf einem Konto der Firma " TUM" gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Abbuchung nicht einlöst, ist " TUM" zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag, ohne vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Firma " TUM" gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn " TUM" Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält " TUM" weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. " TUM" steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von der weiteren Belieferung auszuschließen, Programmier- und Wartungsarbeiten einzustellen, gefertigte Waren und Programme einzubehalten, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Bei Überschreitung von 14 Tagen Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum, befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung ab dem 15. Tag im Zahlungsverzug. Vom Verzugszeitpunkt an ist "TUM" berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% p.A. zu berechnen. Der Kunde trägt die gesamten Beitreibungs-, Gerichts- und Vollstreckungskosten. " TUM" ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

9. Eigentumsvorbehalt
"TUM" behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorgehaltene Eigentum als Sicherheit der Saldoforderung. Bei Einbau oder Installierung von Software in fremde Ware durch den Kunden oder Übernahme von grafischen, programmierten oder geschriebenen Elementen von Internet-Inhalten in andere fremde oder eigene Internet-Angebote wird " TUM" Miteigentümer an dem Fertigprodukt, im Verhältnis des Wertes der durch "TUM" gelieferten Ware zu den Mitverwendeten fremden Waren. Wird die von der Firma " TUM" gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand ab. Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware müssen der Kunde auf das Eigentum der Firma " TUM" hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks und Abbuchungen ist " TUM" berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigung, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Kunde in voller Höhe. Der Kunde verpflichtet sich, wenn eine Zahlung nicht geleistet wird, die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an " TUM" zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch " TUM" liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Veräußert der Kunde die von " TUM" gelieferte Vorbehaltsware bzw. wird diese an einen Dritten ausgeliefert - gleich in welchem Wert oder Zustand - oder im Rahmen eines Werklieferungsvertrages eingebaut, so tritt dieser hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen "TUM" gegenüber die ihm aus der Veräußerung, Auslieferung oder dem Einbau entstehenden Forderung gegen seinen Abnehmer oder Besteller mit allen Nebenrechten einschließlich der ihm aus diesem Rechtsgeschäft der Weiterveräußerung oder des Einbaus entstehenden Schadensersatzansprüche in Höhe des Fakturawertes unserer Lieferung und Leistung, an uns ab.

10. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Produkte 9 Monate ab Lieferdatum. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ebenso wie für Fehlbedienungen ausgeschlossen. Jeder Einsendung von defekten Produkten muss eine detaillierte Fehlerbeschreibung, welche auch die Daten der beim Kunden vorhandenen Hardware, Software und den Konfigurationsmerkmalen enthält, beigefügt sein. Sollte sich bei der Überprüfung der Produkte kein Fehler nachweisen lassen, ist " TUM" berechtigt, die Kosten in Rechnung zu stellen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft. Verschleißteile wie z.B. Druckköpfe, Farbbänder, Tonermaterialien und andere Verschleißmaterialien sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die unsachgemäße Benutzung und Handhabung von Geräten, Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten sowie Veränderung eines Programm- oder Dokumentenquellcodes haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Falls der Kunde/Lieferant Kaufmann ist, wird Brühl als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

13. Datenschutz
"TUM" ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung über den Kunden erhaltenen Daten, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Für Miet- und Teilzahlungskäufe gelten die auf der Schuft-Erklärung benannten, erweiterten Datenschutzbestimmungen.

TUM-Webdienst Wesseling, Oktober 2006

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