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AGB |
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TUM-Webdienst
50389 Wesseling .
(folgend "TUM" genannt)
1. Allgemeines
Allen, auch künftigen Lieferungen und
Leistungen liegen diese
Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Geschäftseinkaufsbedingungen
eines Kunden/Lieferanten werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich/schriftlich
vereinbart sind. Nebenabreden und Ergänzungen aller Verträge
mit "TUM" sind unwirksam, soweit sie nicht schriftlich bestätigt
worden sind.
2. Angebote und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt
erst zustande, wenn " TUM" eine Bestellung des Kunden schriftlich
oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen,
Änderungen und Nebenabreden. Die Firma " TUM" behält
sich vor, den Vertragsabschluß durch Erstellung des Auftrages
zu bestätigen. Maße, Zeichnungen, Entwürfe, Leistungsbeschreibungen
und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Verbesserungen oder Änderungen
der Leistung sind zulässig, soweit sie für den Kunden unter
Berücksichtigung der Interessen " TUM" zumutbar sind.
Bei Dienstleistungen und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche
Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis
und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und
Preisänderungen eintreten können. Verkaufsangestellte von
" TUM" sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen, die über
den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. " TUM"
behält sich vor, verfassungsfeindliche, pornographische oder
jegliche andere Internetinhalte die gegen geltendes Recht oder die
guten Sitten verstoßen, vom Server zu löschen oder deren
Übertragung zu verweigern (bspw. durch Deaktivierung des Internetangebotes).
Schadensersatzforderungen "TUM" gegenüber hieraus sind
ausgeschlossen. Ist " TUM" durch solche vom Kunden gewollten
Inhalte ein Schaden entstanden, ist der Kunde "TUM" gegenüber
zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.
3. Kündigung und Vertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit für die Bereitstellung von Internetserverplatz
beträgt zwei Monaten. Gegebenenfalls kann seitens "TUM"
die Mindestvertragslaufzeit bei Vertragsabschluß auf ein Jahr
angesetzt werden. Die Mindestvertragslaufzeit für die Konnektierung
einer Domain (Adresse im Internet) beträgt ein Jahr. Bei einigen
Domains kann der Mindestvertragslaufzeit entsprechend den Bestimmung
der jeweiligen Vergabestellen (Network Information Center) höher
ausfallen. "TUM" ist verpflichtet, den Kunden darauf hinzuweisen.
Die Kündigungsfrist für Service- und Internetdienstleistungen
beträgt für beide Vertragspartner bei einer Mindestlaufzeit
von zwei Monaten einen Kalendermonat zum jeweils ersten des Folgemonats.
Für Dienstleistungen mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr
beträgt die Kündigungsfrist für beide Vertragspartner
3 Monate vor Ablauf eines Jahres zum jeweils ersten des Folgemonats.
Wird ein Internetkomplettpaket vor Ablauf eines Jahres, und bei Verlängerung
nach Ablauf eines weiteren Jahres, gekündigt, so ist "TUM"
berechtigt, die jeweilige noch ausstehende Domaingebühr entsprechend
der aktuellen Preisliste anteilig einzufordern.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager zzgl. Transport, Frachtversicherung
und gegenüber Kaufleuten zuzüglich der jeweils in der Bundesrepublik
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abweichungen hiervon werden
in den Angeboten oder Katalogen genannt. Für alle Lieferungen
bleibt Lieferung per Vorkasse, oder Bahrnachnahme ausdrücklich
vorbehalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Angebote
bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich.
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von der Firma
" TUM" genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die
in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert
berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein-
und Ausfuhrgebühren, der Geldverkehrskosten etc. berechtigen
" TUM" zur Preisanpassung.
5. Liefer- und Leistungszeit, Schadensersatz
5.1 Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform, Lieferfristen
beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch " TUM".
Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der
eigenen rechtzeitigen Belieferung. Teillieferungen und Teilleistungen
sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung
und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt
nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen,
die " TUM" die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt,
Streiks etc., gleich ob diese im eigenem Betrieb, dem des Lieferanten
oder Unterlieferanten eintreten, Unterbrechung der Verfügbarkeit
der Internetinhalte durch Verschulden eines Unterlieferanten, durch
Serverausfall oder andere, durch " TUM" nicht zu vertretende
Ursachen. In diesen Fällen kann der Kunde keinen Verzugsschaden
bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. " TUM"
ist im Falle von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen
berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben oder
wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten. Sollte die Leistungsverzögerung
länger als zwei Monate dauern ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Auch hierbei lassen sich keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Stellt der Kunde die von ihm zu beschaffenden Unterlagen
oder sonstigen zu erbringenden Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung,
oder übermittelt er " TUM" die von ihm zu erbringenden
Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte
Lieferzeit entsprechend.
5.2 Schadensersatz
Bei auf leichter Fahrlässigkeit beruhendem Verzug sind Schadensersatzansprüche
wegen dieser Verzögerung und/oder wegen Nichterfüllung oder
wegen nachträglicher Unmöglichkeit der Art nach auf den
Wert der Lieferung/Leistung beschränkt. Die gesetzlichen Ansprüche
des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bleiben von diesen Regelungen
unberührt. Gegenüber Kaufleuten gilt ergänzend folgendes:
Für Verzögerungen, die auf leichter Fahrlässigkeit
beruhen, haften wir für jede Woche der Verzögerung in Höhe
von 0,5 % im Ganzen jedoch höchstens in Höhe von 5 % vom
Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung
nicht rechtzeitig ausgeliefert wurde. Sämtliche erstellten Internetseiten
müssen vom Kunden abgenommen werden. Nach der Abnahme durch den
Kunden und der anschließenden Publikation kann " TUM"
in keiner Weise mehr für offene Mängel haftbar gemacht werden,
die zu Rufschädigung, Umsatz- oder Gewinneinbußen oder
ähnlichen Auswirkungen auf den Kunden führen können.
Der Kunde muss sich daher vor der offiziellen Publikation seiner Internetseiten
von der ordnungsgemäßen Programmierung in seinem Sinne
überzeugen und dies schriftlich bestätigen. Die Haftung
für versteckte Mängel wird hiervon nicht berührt. UCS
haftet nicht für durch Dritte verursachte Schäden des Kunden,
wie z.B. Umsatzeinbußen durch blockierte oder zusammengebrochene
Internetleitungen durchleitender Provider oder Hackerangriffe auf
die Internetangebote des Kunden, es sei denn, dass " TUM"
grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
6. Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Kunden über, sobald die ordnungsgemäß
verpackte Ware der den Transport ausführenden Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung die Räume der Firma "
TUM" verlassen hat. Auf Wunsch des Kunden können die Waren
für den Transport versichert werden. Die Kosten hierfür
trägt der Kunde. Bei Sendungen an die Firma " TUM"
trägt der Versender jedes Risiko, sowie die Transportkosten.
Bei unfreien Zusendungen werden wir die Annahme verweigern. Falls
der Versand ohne Verschulden von " TUM" unmöglich wird,
geht die Gefahr mit der Meldung der Versendungsbereitschaft auf den
Käufer über. Sobald dem Kunden die Zugangsdaten für
den Zugriff auf den Internetspeicherplatz übermittelt wurden,
ist dieser dafür verantwortlich, dass das Kennwort nicht in Hände
Dritter gerät und vor Missbrauch geschützt wird. Er verpflichtet
sich, das Kennwort nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und bei
Verlust der Zugangsdaten oder Verdacht des unberechtigten Gebrauches
seiner Zugangsdaten sofort den " TUM" telefonisch und schriftlich
davon zu unterrichten, damit sicherheitsrelevante Modifikationen vorgenommen
werden können. Weiterhin hat der Kunde dafür Sorge zu tragen,
dass sein Kennwort in regelmäßigen Abständen geändert
wird. Hat er nicht die Möglichkeiten, dies selbst zu erledigen,
so hat er " TUM" regelmäßig aufzufordern, dies
für ihn zu erledigen. Der Kunde trägt jegliche Risiken,
die sich aus einer Benutzung seiner Zugangsdaten durch Dritte mit
seinem Wissen ergeben.
7. Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Stehen uns wegen Nichtabnahme des Kunden Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung zu, so kann " TUM" die Auftragssumme
vom Kunden als Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt
das Recht des Kunden, uns einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
Für die Nichtabnahme von geleisteten Design-, Entwicklungs- und
Programmierarbeiten ist "TUM" berechtigt, die zur Auftragsbearbeitung
und -abwicklung benötigte Zeit zum derzeit gültigen Stundensatz
als Schadensersatz zu verlangen.
8. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, Bar, per Nachnahme,
oder Abbuchung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche
Zahlungen ohne Angabe einer Rechnungsnummer werden grundsätzlich
auf die älteste Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten der Beitreibung
und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung
nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
worden oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können
gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als
erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf einem Konto der Firma "
TUM" gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung
von Schecks. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Abbuchung
nicht einlöst, ist " TUM" zum sofortigen Rücktritt
vom Vertrag, ohne vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen
Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen
der Firma " TUM" gegenüber dem Kunden sofort in einem
Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn " TUM" Umstände
bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage
stellen. Hält " TUM" weiter am Vertrag fest, ist sie
berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung
zu verlangen. " TUM" steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen
Kunden von der weiteren Belieferung auszuschließen, Programmier-
und Wartungsarbeiten einzustellen, gefertigte Waren und Programme
einzubehalten, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen
worden sind. Bei Überschreitung von 14 Tagen Zahlungsfrist ab
Rechnungsdatum, befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung ab dem
15. Tag im Zahlungsverzug. Vom Verzugszeitpunkt an ist "TUM"
berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% p.A. zu
berechnen. Der Kunde trägt die gesamten Beitreibungs-, Gerichts-
und Vollstreckungskosten. " TUM" ist berechtigt, ihre Forderungen
abzutreten.
9. Eigentumsvorbehalt
"TUM" behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren
und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen
vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorgehaltene Eigentum als Sicherheit
der Saldoforderung. Bei Einbau oder Installierung von Software in
fremde Ware durch den Kunden oder Übernahme von grafischen, programmierten
oder geschriebenen Elementen von Internet-Inhalten in andere fremde
oder eigene Internet-Angebote wird " TUM" Miteigentümer
an dem Fertigprodukt, im Verhältnis des Wertes der durch "TUM"
gelieferten Ware zu den Mitverwendeten fremden Waren. Wird die von
der Firma " TUM" gelieferte Ware mit anderen Gegenständen
vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums-
bzw. Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand ab. Der Kunde ist
berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug
ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware müssen der Kunde
auf das Eigentum der Firma " TUM" hinweisen und diese unverzüglich
benachrichtigen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug
- insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks und Abbuchungen
ist " TUM" berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher
Titel oder Ermächtigung, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch
Beauftragte, die sich zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die
Kosten des Abtransportes trägt der Kunde in voller Höhe.
Der Kunde verpflichtet sich, wenn eine Zahlung nicht geleistet wird,
die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr
an " TUM" zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie
der Pfändung der Vorbehaltsware durch " TUM" liegt
- soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt
vom Vertrag. Veräußert der Kunde die von " TUM"
gelieferte Vorbehaltsware bzw. wird diese an einen Dritten ausgeliefert
- gleich in welchem Wert oder Zustand - oder im Rahmen eines Werklieferungsvertrages
eingebaut, so tritt dieser hiermit schon jetzt bis zur völligen
Tilgung aller Forderungen "TUM" gegenüber die ihm aus
der Veräußerung, Auslieferung oder dem Einbau entstehenden
Forderung gegen seinen Abnehmer oder Besteller mit allen Nebenrechten
einschließlich der ihm aus diesem Rechtsgeschäft der Weiterveräußerung
oder des Einbaus entstehenden Schadensersatzansprüche in Höhe
des Fakturawertes unserer Lieferung und Leistung, an uns ab.
10. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Produkte
9 Monate ab Lieferdatum. Eine Haftung für normale Abnutzung wird
ebenso wie für Fehlbedienungen ausgeschlossen. Jeder Einsendung
von defekten Produkten muss eine detaillierte Fehlerbeschreibung,
welche auch die Daten der beim Kunden vorhandenen Hardware, Software
und den Konfigurationsmerkmalen enthält, beigefügt sein.
Sollte sich bei der Überprüfung der Produkte kein Fehler
nachweisen lassen, ist " TUM" berechtigt, die Kosten in
Rechnung zu stellen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder
ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.
Verschleißteile wie z.B. Druckköpfe, Farbbänder, Tonermaterialien
und andere Verschleißmaterialien sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Die unsachgemäße Benutzung und Handhabung
von Geräten, Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten
sowie Veränderung eines Programm- oder Dokumentenquellcodes haben
zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
sind. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu
reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist
dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Schlägt die Nachbesserung
nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen.
11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
Falls der Kunde/Lieferant Kaufmann ist, wird Brühl als ausschließlicher
Gerichtsstand vereinbart.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein,
wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.
13. Datenschutz
"TUM" ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung
über den Kunden erhaltenen Daten, gleich ob diese vom Kunden
selbst oder von Dritten stammen, im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes
zu verarbeiten. Für Miet- und Teilzahlungskäufe gelten die
auf der Schuft-Erklärung benannten, erweiterten Datenschutzbestimmungen.
TUM-Webdienst Wesseling, Oktober 2006 |
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